Basisfrage · Frage 65
Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?
Richtige AntwortDie Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
Weitere Antworten im Fragebogen
- Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
- Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
- Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
Quelle: Fragen- und Antwortenkatalog SBF See und SBF Binnen, Stand 01.08.2023, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Unverändert übernommen von www.elwis.de. SBF Lernplan ist keine amtliche App und nicht mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verbunden. Die Kartenaufgabe SBF See ist nicht enthalten.