SBF See · Frage 171
Wo ist das Ankern verboten?
Richtige AntwortIm Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
Weitere Antworten im Fragebogen
- Im Fahrwasser, auf Seeschifffahrtsstraßen, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.
- Im Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals und in Vogelschutz- und Naturschutzgebieten sowie generell innerhalb von Nationalparks.
- Im Fahrwasser, wenn es durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) bekanntgemacht worden ist. Außerhalb des Fahrwassers auf Abschnitten, die durch die GDWS bekanntgemacht oder durch entsprechende Sichtzeichen bezeichnet sind.
Quelle: Fragen- und Antwortenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Unverändert übernommen von www.elwis.de. SBF Lernplan ist keine amtliche App und nicht mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verbunden. Die Kartenaufgabe SBF See ist nicht enthalten.