SBF See · Frage 171

Wo ist das Ankern verboten?

Richtige AntwortIm Fahrwasser, an Engstellen und in unübersichtlichen Krümmungen; im Umkreis von 300 m von schwimmenden Geräten, Wracks und sonstigen Schifffahrtshindernissen, Kabeltonnen und sonstigen Stellen für militärische und zivile Zwecke; vor Hafeneinfahrten, Schleusen, Anlegestellen und Sielen sowie in den Zufahrten des Nord-Ostsee-Kanals; innerhalb von Fähr- und Brückenstrecken; 300 m vor und hinter Ankerverbotszeichen.

Weitere Antworten im Fragebogen

Quelle: Fragen- und Antwortenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Unverändert übernommen von www.elwis.de. SBF Lernplan ist keine amtliche App und nicht mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verbunden. Die Kartenaufgabe SBF See ist nicht enthalten.

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