SBF See · Frage 75
Welche Sportboote sind von der Fahrerlaubnispflicht auf den Seeschifffahrtsstraßen ausgenommen?
Richtige AntwortSportboote ohne Antriebsmaschine oder solche mit einer größten, nicht überschreitbaren Nutzleistung von 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger.
Weitere Antworten im Fragebogen
- Sportboote unter Segel mit einer Rumpflänge unter 20 m und solche deren Antriebsmaschine nicht benutzt wird.
- Sportboote mit Antriebsmaschine mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 Kilowatt (15 PS) bei Verwendung eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 Kilowatt bei Verwendung eines Elektromotors Betriebsart S1 (Dauerbetrieb).
- Sportboote, die entweder vor Anker liegen oder an Land festgemacht sind oder auf Grund sitzen.
Quelle: Fragen- und Antwortenkatalog SBF See, Stand 01.08.2023, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Unverändert übernommen von www.elwis.de. SBF Lernplan ist keine amtliche App und nicht mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verbunden. Die Kartenaufgabe SBF See ist nicht enthalten.